Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die Cineville Betriebs UG wurde vom Verein „Cineville Deutschland e.V." gegründet. Zweck des Vereins ist es, die Bekanntheit von Arthouse-Filmen in der Allgemeinheit zu steigern und die Attraktivität deutscher Programmkinos zu erhöhen.

Hierfür bietet die Cineville Betriebs UG ein Arthouse- und Programmkino-Abonnement an, womit die Abonnent:innen zu einem monatlichen Festbetrag ein „Flatrate-Ticket“ erhalten, dass den unbegrenzten Besuch von regulären Filmvorstellungen in den teilnehmenden Kinos ermöglicht.

Für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Verträgen über das Cineville-Abo bedient sich Cineville der teilnehmenden Kinos, indem Cineville von diesen die regulären Filmvorstellungen bezieht. Im Rahmen der mit Abonnent*innen abgeschlossenen Verträge über das Cineville-Abo erfolgt die Leistungserbringung durch die Cineville Betriebs UG durch die Zurverfügungstellung der (besorgten) Filmvorstellungen. In diesem Zusammenhang werden daher einerseits Verträge zwischen Cineville und den teilnehmenden Kinos und andererseits zwischen Cineville und den Abonnent*innen (Cineville-Abo-Vertrag) abgeschlossen.

2. Begriffsbestimmungen

  1. Abonnent*in: eine volljährige natürliche Person, die mit der Cineville Betriebs UG einen Vertrag im Sinne des Begriffs „Abonnement“ über ein Arthouse- und Programmkino-Abonnement abgeschlossen hat. Als Abonnent*innen gelten gleichermaßen natürliche Personen, die einen Vertrag für ein Geschenk-Abonnement zugunsten einer dritten Person mit der Cineville Betriebs UG abschließen.
  2. AGBs: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cineville Betriebs UG.
  3. Cineville-Abo: Arthouse- und Programmkino-Abonnement, welches von der Cineville Betriebs UG angeboten wird. Das Cineville-Abo gewährt den Abonnent*innen zu einem monatlichen oder jährlichen Festbetrag den Zugang zu regulären Filmvorstellungen in den teilnehmenden Kinos, soweit für die jeweilige Filmvorstellung Platzkarten verfügbar sind und die jeweilige Altersbeschränkungen (FSK-Freigabe) den Zugang erlauben.
  4. Cineville-Abo-Vertrag: der zwischen der Cineville Betriebs UG und den Abonnent*innen betreffend das Arthouse- und Programmkino-Abonnement abgeschlossene Vertrag.
  5. Cineville: Die Cineville Betriebs UG
  6. Cineville-Karte: ein nach Abschluss des Cineville-Abo-Vertrages von der Cineville Betriebs UG zunächst in digitaler und dann in physischer Form ausgehändigter, nicht übertragbarer personalisierter Kino-Pass, welcher als Nachweis des Cineville-Abos dient. Die Cineville-Karte ist verpflichtend bei Kinobesuchen im Rahmen des Cineville-Abos mitzuführen. Eintrittskarten im Zusammenhang mit dem Cineville-Abo gelten nur gemeinsam mit der Cineville-Karte.
  7. Reguläre Filmvorstellungen: jede reguläre Filmvorführung eines teilnehmenden Kinos
  8. Teilnehmendes Kino: am Cineville-Abo teilnehmende Arthouse- und Programmkinos, die ihre Leistungen an Cineville erbringen. Alle in den teilnehmenden Kinos stattfindenden regulären Filmvorstellungen sind vom Cineville-Abo umfasst.

3. AGBs als Vertragsgrundlage, Geltungsbereich, Änderungsvorbehalt

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cineville regeln den Vertragsabschluss und das Vertragsverhältnis zwischen Cineville und den Abonnent*innen in Bezug auf das Cineville-Abo. Die AGBs bilden einen integrierenden Bestandteil des Cineville-Abo-Vertrages.
  2. Mit Abschluss des Cineville-Abo-Vertrages unterwerfen sich die Abonnent*innen zudem den jeweils gültigen Bestimmungen der teilnehmenden Kinos, insbesondere deren Nutzungsbedingungen und Hausordnung.
  3. Cineville behält sich das Recht vor, die AGBs zu ändern. Änderungen dieser AGBs werden den Abonnent*innen mindestens 6 (sechs) Wochen vor dem Inkrafttreten der geänderten AGBs unter Hinweis der geänderten Bedingungen und Konditionen schriftlich mitgeteilt. Die Zustimmung der Abonnent*innen gilt als erteilt, wenn bei Cineville bis zum Inkrafttreten der geänderten AGBs kein schriftlicher Widerspruch des Abonnenten oder der Abonnentin erfolgt. Bei Nichtakzeptanz der Änderungen der AGBs (Widerspruch) steht es den Abonnent*innen frei, den Cineville-Abo-Vertrag schriftlich zu kündigen (Widerspruch/Kündigung ist an hilfe@cineville.de zu richten). Im Fall eines Widerspruchs/einer Kündigung endet der Cineville-Abo-Vertrag zum Zeitpunkt, an dem die geänderten AGBs in Kraft treten.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs unwirksam sein, so berührt dieser Umstand nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGBs.

4. Vertragspartner / Vertragsverhältnis

  1. Der Cineville-Abo-Vertrag kommt zwischen Cineville und den Abonnent*innen zustande. Schließt eine natürliche Person einen Vertrag mit Cineville für ein Geschenk-Abonnement ab, so kommt der Vertrag ebenfalls mit dieser natürlichen Person (Besteller*in) und nicht mit dem*der (beschenkten) Dritten zustande. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Abonnent*innen und den teilnehmenden Kinos kommt nicht zustande.
  2. Kontaktdaten von Cineville:
    Cineville Betriebs UG
    Allende-Platz
    12046 Hamburg
    Handelsregisternummer: HRB 187805
    USt-IdNr: DE369010116

5. Vertragsabschluss (Cineville-Abo), Voraussetzungen, Vertragsdauer, Beginn des Cineville-Abos

  1. Das Cineville-Abo entsteht durch Vertragsabschluss, welcher ausnahmslos über die Homepage der Cineville (www.cineville.de) erfolgt. Der Cineville-Abo-Vertrag wird geschlossen durch die Betätigung des Buttons „kostenpflichtig bestellen“
  2. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss die natürliche Person (künftiger Vertragspartner von Cineville) mindestens 18 Jahre alt sein.
  3. Eine beschenkte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein
    4.. Das Cineville-Abo wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  4. Für alle Abonnent*innen gilt je nach Produktauswahl eine Mindestvertragsdauer von entweder 4 oder 12 bezahlten Monaten.

6. Inhalt und Verwendung des Cineville-Abos

  1. Das Cineville-Abo gilt nur persönlich und ist nicht übertragbar.
  2. Das Cineville-Abo berechtigt die Abonnen*innen gegen Vorlage der Cineville-Karte zum unbegrenzten Besuch von regulären Filmvorstellungen in den teilnehmenden Kinos, soweit für die jeweilige Filmvorstellung Platzkarten verfügbar sind, sowie die jeweilige Altersbeschränkungen (FSK-Freigabe) den Zugang erlauben. Eine Eintrittskarte ist ausnahmslos nur in Verbindung mit der Cineville-Karte gültig.
  3. Das Cineville-Abo berechtigt die Abonnent*innen unter Vorweis der Cineville-Karte (Scan, Validierung) zum Zutritt zu den regulären Filmvorstellungen des jeweils aktuellen Programms der teilnehmenden Kinos. Pro Cineville-Abo können Abonnent*innen jeweils eine Eintrittskarte pro regulärer Filmvorstellung in Anspruch nehmen.
  4. Die Eintrittskarte kann an der Kasse des Kinos, in dem die Filmvorführung stattfindet, ab eineinhalb Stunden vor Vorführungsbeginn abgeholt werden. Tickets für weitere Vorführungen können erst frühestens 90 Minuten nach Beginn der bereits gebuchten Vorführung ausgeteilt werden.
  5. Ob außerhalb dieser Buchungsrahmen Reservierungen möglich sind, obliegt den Vorgaben des jeweiligen Kinos.
  6. Sofern eine Online-Buchung möglich ist, ist diese per Direktlink zum Ticketing über die Spielzeiten der Kinos auf www.cineville.de zu erreichen. Bei der Buchung wird das Cineville-Abo über Eingabe der Mitgliedsnummer validiert und eine Buchungsbestätigung versendet, sofern Plätze für die ausgewählte Filmvorführung verfügbar sind. Diese ist gemeinsam mit der Cineville-Mitgliedskarte (siehe 6.3) im Kino vorzuzeigen.
  7. Wenn Abonnent*innen die getätigten Online-Buchungen für reguläre Filmvorstellungen nicht nutzen können oder wollen, sind sie verpflichtet, die Buchungen wieder zu stornieren. Sollten gebuchte oder reservierte Eintrittskarten regelmäßig von Abonnent*innen nicht eingelöst werden, so ist Cineville berechtigt, die Abonnent*innen per E-Mail entsprechend abzumahnen. Sollten Abonnent*innen die ordnungsgemäße Stornierung von Buchungen trotz 3 (drei) schriftlicher Abmahnungen nicht vornehmen, so behält sich Cineville eine Sperrung der Karte vor sowie Kündigung aus wichtigem Grund.

7. Nicht vom Cineville-Abo umfasste Filmvorstellungen

  1. Für nicht vom Cineville-Abo erfasste Filmvorstellungen (zB. Sondervorstellungen, Fremdvorstellungen, Festivals) muss ein Vertrag mit dem jeweiligen teilnehmenden Kino geschlossen (direkter Erwerb der Eintrittskarte vom Kino) werden.
  2. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind Sonderveranstaltungen wie Live-Übertragungen, Premieren, Fremdfilmfestivals, nicht öffentliche Veranstaltungen, Veranstaltungen Dritter und Veranstaltungen mit besonderen Zuschlägen sowie 3D-Vorstellungen nicht vom Cineville-Abo umfasst. Entsprechende Informationen sind auf der Homepage des jeweiligen teilnehmenden Kinos ersichtlich.
  3. Der Besuch von zwei sich zeitlich überschneidenden Filmvorstellungen ist auf Basis des Cineville-Abos nicht möglich.

8. Cineville-Karte, Ausweis-, Sorgfalts- und Meldepflicht der Abonnent*innen

  1. Nach dem Vertragsabschluss erhalten die Abonnen*innen eine Mitgliedskarte für das Cineville-Abo („Cineville-Karte“).
  2. Nach Vertragsabschluss wird den Abonnent*innen zunächst eine digitale Cineville-Karte via E-Mail an die von den Abonnent*innen angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Die digitale Cineville-Karte ist 4 (vier) Wochen ab Vertragsabschluss gültig.
  3. Auf der digitalen Cineville-Karte sind Name der Abonnent*innen, Abonnementnummer sowie der Beginn des Cineville-Abos ersichtlich. Bei Nutzung der digitalen Cineville-Karte ist von den Abonnent*innen zur Identitätskontrolle ein Lichtbildausweis mitzuführen und vorzuzeigen.
  4. Die physischen Cineville-Karte wird postalisch an die von den Abonnent*innen angegebene Zustelladresse übermittelt. Die Bearbeitung und Zustellung der physischen Cineville-Karte kann bis zu 3 (drei) Wochen in Anspruch nehmen.
  5. Auf der physischen Cineville-Karte sind Name der Abonnent*innen, Abonnementnummer, der Beginn des Cineville-Abo sowie ein Lichtbild (Passfoto) der Abonnent*innen ersichtlich.
  6. Die Abonnent*innen von Cineville tragen die Verantwortung für die sorgsame Verwahrung und Nutzung der Cineville-Karte, sodass missbräuchliche Verwendungen der Cineville-Karte vermieden werden. Ein Diebstahl, Verlust oder eine andere Art des Abhandenkommens der Cineville-Karte ist unverzüglich an Cineville (hilfe@cineville.de) zu melden. Die Meldepflicht trifft die Abonnent*innen ebenso, sobald ihnen eine missbräuchliche Nutzung ihrer Cineville-Karte bekannt wird (siehe auch Pkt 14.).

9. Teilnehmende Kinos / Auswahl der Filmvorstellungen / Vorübergehende Betriebsschließungen / Zutrittsbeschränkungen

  1. Wie in der Präambel der AGBs dargelegt, bezieht Cineville zur Erfüllung ihrer Leistungen aus dem Vertrag zum Cineville-Abo reguläre Filmvorführungen von den teilnehmenden Kinos.
  2. Das Cineville-Abo umfasst daher ausschließlich reguläre Filmvorstellungen in den jeweils aktuell teilnehmenden Kinos.
  3. Die Anzahl der teilnehmenden Kinos kann variieren. Abonnent*innen kommt weder ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an teilnehmenden Kinos zu, noch besteht ein Anspruch auf bestimmte teilnehmende Kinos.
  4. Die Gestaltung des Filmprogramms, insbesondere in Hinblick auf die Wahl der Filme, die Anzahl der Vorführungen sowie die Vorführungszeiten, obliegt ausnahmslos den teilnehmenden Kinos.

10. Preis, Preisänderungen

  1. Die aktuellen Preise der verfügbaren Cineville-Abos sowie die bei Vertragsabschluss anfallenden Bearbeitungsgebühren sind der Homepage von Cineville (www.cineville.de) zu entnehmen. Cineville ist berechtigt, das Angebot der möglichen Varianten des Cineville-Abos (Tarife, Personen- und Altersgruppen) zu ändern.
  2. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Preises für das Cineville-Abo besteht unabhängig vom Ausmaß der Nutzung des Cineville-Abos. Den Abonnent:innen kommt kein Erstattungsanspruch zu, unabhängig davon, in welchem Ausmaß sie das Cineville-Abo nutzen.
  3. Cineville behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern. Preisänderungen werden den Abonnent*innen mindestens 6 (sechs) Wochen vor dem Inkrafttreten der abgeänderten Preise mitgeteilt. Die Zustimmung der Abonnent*innen gilt als erteilt, wenn bei Cineville bis zum Inkrafttreten der geänderten Preise kein schriftlicher Widerspruch des Abonnenten oder der Abonnentin einlangt. Bei Nichtakzeptanz der Preisänderungen (Widerspruch) steht es den Abonnent*innen frei, den Cineville-Abo-Vertrag schriftlich zu kündigen (Widerspruch/Kündigung ist an hilfe@cineville.de zu richten). Im Fall eines Widerspruchs/einer Kündigung endet der Cineville-Abo-Vertrag zum Zeitpunkt, an dem die geänderten Preise in Kraft treten.

11. Zahlungsmodalitäten, Fristen, Verzug, Mahnung

  1. Im Fall eines – abseits der vertraglichen Mindestdauer (Pkt 5.4) – monatlich kündbaren Cineville-Abos erfolgt die Bezahlung des Cineville-Abos monatlich und im Voraus durch eine von den Abonnent*innen bei Vertragsabschluss gewählte Zahlungsweise. Die monatliche Bezahlung des Cineville-Abos kann mit Sepa-Lastschrift erfolgen.
  2. Die erste Zahlung für den Monat des Vertragsschlusses erfolgt im Rahmen des Vertragsschlusses via SEPA-Lastschriftverfahren. Erfolgt der Vertragsschluss nicht an einem Monatsersten, so wird für den ersten Monat (Monat des Vertragsschlusses) ein anteiliger Monatspreis in Rechnung gestellt.
  3. Die Bezahlung im Fall eines ganzjährigen Cineville-Abos (Jahresabo) erfolgt mittels Einmalzahlung im Rahmen des Vertragsabschlusses via SEPA-Lastschriftverfahren.
  4. Kommen Abonnent*innen ihren Zahlungsverpflichtungen gemäß dieser AGBs nicht nach, so fordert Cineville die Abonnent*innen nach gescheitertem Zahlungseinzug/ gescheiterter Abbuchung durch Übermittlung einer E-Mail an die von den Abonnent*innen genannten E-Mail-Adressen auf, die Möglichkeit des Zahlungseinzugs/der Abbuchung für Cineville binnen einer Frist von zwei Wochen wiederherzustellen (1. Mahnung). Die Übermittlung einer weiteren gleichlautenden E-Mail erfolgt, sofern die Möglichkeit des Zahlungseinzugs/der Abbuchung für Cineville innerhalb der gesetzten Frist nicht wiederhergestellt wurde (2. Mahnung). Stellen Abonnent*innen die Möglichkeit des Zahlungseinzugs/der Abbuchung binnen vier (4) Wochen ab gescheitertem Zahlungseinzug/gescheiterter Abbuchung trotz zweimaliger Aufforderung/Mahnung nicht wieder her, so ist Cineville berechtigt, das Cineville-Abo bis zur erneuten Möglichkeit des Zahlungseinzugs/der Abbuchung sowie der Begleichung der bis dahin aushaftenden Forderungen zu sperren.

12. Ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht / Vorübergehende Stilllegung des Cineville-Abos

  1. Unter Berücksichtigung der Mindestvertragsdauern gemäß Pkt 5.4 der AGBs kann der Cineville-Abo-Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu Ende jeden Monats ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
  2. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an die Cineville unter Anführung der Abonnementnummer an hilfe@cineville.de zu übermitteln. Abonnent*innen erhalten eine Bestätigung der Kündigung via E-Mail, in welcher auch der endgültige Kündigungstermin angeführt ist.
  3. Das gesetzlich zwingende außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund steht allen Vertragsparteien zu. Als wichtiger Grund gilt insbesondere wenn
    die Erteilung falscher Angaben gegenüber Cineville erfolgt;
    das Cineville-Abo bzw. die Cineville-Karte in betrügerischer Weise genutzt wird;
    die Cineville-Karte entgegen der Bestimmung in Pkt. 6.1 an unberechtigte Dritte weitergegeben wird;
    die Zahlungsverpflichtungen gemäß Pkt. 11. trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung nicht erfüllt werden;
    gegen diese AGBs oder/und die Nutzungsbedingungen und die Hausordnungen der teilnehmenden Kinos verstoßen wird;
    der regelmäßige Verstoß gegen die Stornierungspflicht nicht genutzter Buchungen anfällt, trotz schriftlicher Abmahnungen.
    der Wegfall einer mehrheitlichen Anzahl von teilnehmenden Kinos am Wohnort des*der Abonnent*in
  4. Kündigt Cineville ein Vertragsverhältnis aufgrund eines wichtigen Grundes und bestand das Vertragsverhältnis zu diesem Zeitpunkt kürzer als die vertraglich vereinbarte Mindestdauer des Cineville-Abos, so sind Abonnent*innen verpflichtet, den noch ausständigen Preis für das Cineville-Abo für die vertraglich vereinbarte Mindestdauer an Cineville zu leisten. Im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund durch Cineville kommt Abonnent*innen im Fall eines Jahresabos kein Rückerstattungsanspruch zu.
  5. Kündigt Cineville ein Vertragsverhältnis aufgrund eines wichtigen Grundes (Pkt. 12.3), so behält sich Cineville die Ablehnung eines weiteren Vertragsabschlusses mit dieser Person ausdrücklich vor.

13. Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht

  1. Abonnent*innen können von dem gesetzlichen Widerrufsrecht von 14 (vierzehn) Tagen Gebrauch machen, sofern das Cineville-Abo noch nicht für eine Buchung genutzt wurde. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses.
    2, Die Rücktrittserklärung kann formlos per Mail an hilfe@cineville.de übermittelt werden.
  2. Im Fall eines Rücktritts haben Abonnent*innen einen Rückerstattungsanspruch hinsichtlich der bereits geleisteten Zahlungen an Cineville.

14. Cineville-Karte/ Verlust, Diebstahl, Beschädigung, missbräuchliche Nutzung, gebührenpflichtige Ersatzkarte

  1. Abonnent*innen sind verpflichtet, den Verlust, Diebstahl, die Beschädigung oder eine missbräuchliche Nutzung der Cineville-Karte umgehend an hilfe@cineville.de zu melden.
  2. In solch einem Fall müssen Abonnent*innen für die weitere Nutzung des Cineville-Abos ein Duplikat (Ersatzkarte) der Cineville-Karte bei Cineville anfordern. Diese Anforderung ist an hilfe@cineville.de zu richten. Für die Ersatzkarte wird eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00 verrechnet. Diese Gebühr ist von den Abonnent*innen zu tragen.

15. Haftung der Abonnent:innen

  1. Soweit Abonnent*innen den Missbrauch der Cineville-Karte zu vertreten haben, ist Cineville berechtigt wahlweise, den hierdurch entstandenen Schaden in voller Höhe geltend zu machen oder von den Abonnent*innen einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 3 (drei) Monatsentgelten zu verlangen. Ein Missbrauch der Cineville-Karte liegt insbesondere im Fall der Weitergabe an Dritte, unberechtigter Nutzung, Manipulation oder sonstiger Täuschung vor.
  2. Abonnent*innen sind zum Nachweis berechtigt, dass durch den Missbrauch der Cineville-Karte kein oder ein geringer Schaden als der pauschalierte Schadenersatz entstanden ist.

16. Haftung von Cineville

  1. Im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit haftet Cineville in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Fall von Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit. Ausschließlich im Fall von Personenschäden haftet Cineville für leichte Fahrlässigkeit.

17. Kundendaten und Schriftlichkeit

  1. Abonnent*innen sind verpflichtet eine Änderung ihrer Daten umgehend an hilfe@cineville.de zu melden.
  2. Abonnent*innen sind insbesondere verpflichtet, bei Vertragsabschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen sowie allfällige Änderungen an den Kontaktdaten Cineville umgehend zur Kenntnis zu bringen, da die Kommunikation zwischen Abonnent*innen und Cineville ausschließlich via E-Mail erfolgt. Schriftlichkeit im Sinne der AGB ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (insbesondere mittels E-Mail) gewährleistet. Abonnent*innen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich verbindliche und bedeutsame Erklärungen (wie Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per Email an die von ihm zuletzt genannte Emailadresse zugestellt werden können.

18. Datenschutz

  1. Cineville und die Abonnent*innen sind verpflichtet, die Bestimmungen der in Geltung stehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
  2. Cineville verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten.
    Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen sind für Abonnent*innen jederzeit unter www.cineville.de/datenschutz abrufbar.
  3. Fragen zum Datenschutz sind an hilfe@cineville.de zu richten.

19. Kundenservice – Fragen, Anregungen, Beschwerden, Kundendaten

  1. Jedwede Fragen, Anregungen und Beschwerden sind von den Abonnent*innen an hilfe@cineville.de zu stellen.

20. Vorbehalt der vollumfänglichen Einstellung des Cineville-Abos

  1. Cineville behält sich das Recht vor, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Cineville-Abo jederzeit und vollumfänglich einzustellen.
  2. Sollte Cineville die vollumfängliche Beendigung des Cineville-Abos beschließen, so haftet Cineville nur im gesetzlich zwingenden Umfang für Schäden, die Abonnent*innen durch die Einstellung des Cineville-Abos entstehen. Eine über den gesetzlich zwingenden Umfang hinausgehende Haftung von Cineville ist ausgeschlossen.
  3. In solch einem Fall haben Abonnent*innen in Bezug auf bereits an Cineville geleistete Zahlungen einen anteiligen Rückerstattungsanspruch. In diesem Fall wird Cineville die Rückerstattung innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf das von den Abonnent*innen angegebene Konto zurückerstattet.

21. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.